Allgemeine Geschäftsbedingungen

KvK : 62021931 USt-IdNr : NL854600589B01

 

Artikel 1. Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
1.1 KINboat: Der Vermieter, Greenboats B.V., handelnd unter dem Namen KINboat.
1.2 Mieter: Jede natürliche oder juristische Person, der KINboat ein Angebot gemacht hat oder mit der ein KINboat Vertrag abgeschlossen wurde.
1.3 Parteien: KINboat und der Mieter gemeinsam.
1.4 Passagiere: Mieter und die Passagiere, die mit oder im Namen des Mieters mitfahren.
1.5 Dienstleistungen: Die Vermietung eines bemannten und/oder unbemannten Fahrzeugs durch KINboat.
1.6 Fahrzeug: Das Fahrzeug, mit dem KINboat seine Dienstleistungen dem Mieter anbietet.
1.7 Unbemanntes Fahrzeug: Ein Fahrzeug ohne einen von KINboat gestellten Skipper, der während der Mietdauer für die Steuerung des Fahrzeugs verantwortlich ist.
1.8 Bemanntes Fahrzeug: Ein Fahrzeug mit einem von KINboat gestellten Skipper, der während der Mietdauer für die Steuerung des Fahrzeugs verantwortlich ist.

Artikel 2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag von KINboat an oder mit dem Mieter.
2.2 Jeder, der die Dienstleistungen von KINboat nutzt und/oder ein Fahrzeug von KINboat betritt, wird als im Besitz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet. Der Mieter garantiert, dass jeder der Passagiere vor dem Betreten eines Fahrzeugs diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat.
2.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn KINboat vorher schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat.
2.4 Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vorher von KINboat schriftlich und ausdrücklich akzeptiert.
2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig in Kraft. Die Parteien werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen bzw. anfechtbaren Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich beachtet werden.
2.6 KINboat behält sich das Recht vor, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen zu ändern, soweit dies die Umstände vernünftigerweise erfordern. Der Mieter akzeptiert hiermit, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aufgrund dieser Bestimmung geändert werden, für den Mieter in Bezug auf die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge bindend sind, nachdem der Mieter von KINboat ordnungsgemäß über diese Änderung informiert wurde.
2.7 Etwaige Änderungen und/oder zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und ausdrücklich von KINboat bestätigt wurden.

Artikel 3. Verhaltensregeln

Beim Abschluss eines Vertrags zwischen den Parteien wird sich der Mieter an die folgenden Verhaltensregeln halten und garantieren, dass die Passagiere diese ebenfalls einhalten (die auch von KINboat vor oder zu Beginn der Vermietung des Fahrzeugs bereitgestellt werden):
(i) Die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt vollständig auf eigenes Risiko und eigene Kosten;
(ii) Die Nutzung eines Fahrzeugs ist nur innerhalb der Amsterdamer Binnengewässer gestattet, bestehend aus den Kanälen und der Amstel, wie auch auf der von KINboat vor der Nutzung des Fahrzeugs bereitgestellten Karte angegeben (das „Gebiet“). Das Fahren außerhalb des Gebiets ist nicht gestattet.

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(iii) Der Mieter wird alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Befahrung des Gebiets strikt einhalten, einschließlich der Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten, Fahrtrichtung und anderer Gebote und Verbote;
(iv) Der Mieter erklärt und garantiert, dass die maximale Anzahl von Passagieren auf dem Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt während der Miete des Fahrzeugs überschritten wird;
(v) Der Mieter erklärt, dass keiner der Passagiere jünger als achtzehn Jahre ist oder dass die Passagiere, die jünger als achtzehn (18) Jahre sind, an Bord des Fahrzeugs keinen Alkohol und/oder Drogen konsumieren werden;
(vi) Bei der Nutzung eines unbemannten Fahrzeugs ist es nicht gestattet, das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen zu steuern;
(vii) Es ist nur erlaubt, während der Fahrt im Fahrzeug zu sitzen, andere Positionen sind nicht erlaubt;
(viii) Bei der Nutzung eines Fahrzeugs ist es nicht gestattet, das Fahrzeug unbeaufsichtigt zu lassen;
(ix) Es ist nicht gestattet, Abfall über Bord zu werfen. Passagiere werden das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit leer und sauber hinterlassen;
(x) Das Abbrennen von Feuerwerk ist an Bord des Fahrzeugs oder auf dem Steg von KINboat nicht gestattet;
(xi) Die Verwendung von Materialien, die das Interieur eines Fahrzeugs beschädigen können, ist nicht gestattet;
(xii) Das Tragen von Schuhen mit Absätzen ist nicht gestattet;
(xiii) Alle Kinder unter acht (8) Jahren und alle Kinder, die keinen Schwimmdiplom haben, sind verpflichtet, an Bord des Fahrzeugs und am Kai eine Schwimmweste zu tragen; Diese Verantwortung liegt beim Mieter.
(xiv) Der Mieter und die Passagiere müssen jederzeit Rücksicht auf andere Bootsfahrer und Anwohner des Gebiets nehmen. Das Verursachen jeglicher Art von (Lärm-)Belästigung ist nicht gestattet;
(xv) (Haus-)Tiere sind in/auf den von KINboat genutzten Gegenständen, einschließlich Stegen und Fahrzeugen, nicht gestattet;
(xvi) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet, es sei denn, KINboat hat vorher die Zustimmung erteilt;
(xvii) Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Fahrzeug zu vermieten oder unterzuvermieten;
(xviii) Der Mieter und die Passagiere sind jederzeit verpflichtet, alle Anweisungen von KINboat und deren Mitarbeitern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Skipper) genau und unverzüglich zu befolgen.

Artikel 4. Angebot und Vertragsabschluss

4.1 Alle von KINboat erstellten Angebote und Offerten gelten für einen Zeitraum von 7 Tagen, sofern nicht anders angegeben. KINboat ist nur an Angebote und Offerten gebunden, wenn deren Annahme innerhalb des genannten Zeitraums schriftlich bestätigt und (an-)bezahlt wird. Auf Anfrage stellt der Vermieter dies zur Verfügung.
4.2 Wenn KINboat dem Mieter Angebote oder Offerten für mehrere Fahrzeuge gemacht hat, gilt – abweichend von Artikel 4.1 – ein Zeitraum von 10 Tagen, sofern nicht anders angegeben. KINboat ist nur an Angebote und Offerten gebunden, wenn deren Annahme innerhalb des genannten Zeitraums schriftlich vom Mieter bestätigt wird.
4.3 KINboat kann nicht an sein Angebot oder seine Offerte gebunden werden, wenn der Mieter vernünftigerweise verstehen kann oder verstehen muss, dass das Angebot oder die Offerte, oder ein Teil davon, einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält.
4.4 Der Mieter (oder im Falle einer juristischen Person ein rechtsgültiger Vertreter der juristischen Person) wird KINboat spätestens zu Beginn der Miete eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments zur Verfügung stellen.

Artikel 5. Ausführung des Vertrags

5.1 KINboat wird sich bemühen, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
5.2 KINboat behält sich das Recht vor, bestimmte (Teile der) Dienstleistungen von Dritten ausführen zu lassen.
5.3 Vor der Nutzung eines Fahrzeugs wird jeder der Passagiere eine Erklärung unterzeichnen, in der jeder von ihnen erklärt, das Fahrzeug auf eigenes Risiko zu betreten, und in der KINboat eine Freistellung gewährt wird. Der Mieter garantiert, dass jeder der Passagiere eine solche Erklärung unterzeichnet und wahrheitsgemäß ausfüllt und garantiert auch, dass zu keinem Zeitpunkt während der Mietdauer ein Passagier an Bord des Fahrzeugs zugelassen wird, der ein solches Formular nicht ausgefüllt hat.
5.4 KINboat hat jederzeit das Recht, ein anderes Fahrzeug einzusetzen als auf Fotos dargestellt und/oder vereinbart, sofern dieses Fahrzeug ebenfalls für die Anzahl der Personen geeignet ist, für die der Mieter rechtzeitig eine Reservierung vorgenommen hat. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung.
5.5 Wenn der Mieter nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort anwesend ist, wird die Fahrzeit verkürzt. Wenn der Mieter nicht innerhalb von 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit anwesend ist, hat KINboat das Recht, den Vertrag aufzulösen. In einem solchen Fall schuldet der Mieter eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises.
5.6 Es liegt in der Verantwortung des Mieters, KINboat mit richtigen und vollständigen Informationen zu versorgen, die notwendig sind oder die der Mieter vernünftigerweise verstehen muss, dass sie notwendig sind für die Ausführung des Vertrags. Eventuelle Schäden und/oder Verzögerungen, die dadurch verursacht werden, dass der Mieter die notwendigen Informationen nicht oder nicht rechtzeitig an KINboat übermittelt hat, gehen zu Lasten des Mieters.
5.7 Dem Mieter ist es nicht gestattet, ein geistiges Eigentumsrecht von KINboat zu verwenden, zu bearbeiten oder zu entfernen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Website von KINboat, den Namen und das Logo von KINboat.
5.8 Dem Mieter ist es nicht gestattet, vertrauliche Informationen über (die Organisation von) KINboat, ihre Fahrzeuge und/oder sonstige vertrauliche Informationen in irgendeiner Weise zu verwenden.

Artikel 6. Preis- und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preisangaben von KINboat und alle Beträge, die KINboat dem Mieter in Rechnung stellt, sind inklusive Mehrwertsteuer und in Euro, es sei denn, ausdrücklich anders angegeben oder von den Parteien vereinbart.
6.2 Die Zahlung des Mieters an KINboat muss gemäß den auf der Rechnung und/oder Bestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen erfolgen.
6.3 Der Mieter ist von Rechts wegen im Verzug, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist KINboat berechtigt, den gesetzlichen (Handels-)Zins in Rechnung zu stellen, der zu diesem Zeitpunkt ab dem Verfallsdatum gilt. Darüber hinaus ist KINboat dann berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, und der Mieter ist verpflichtet, alle Kosten von KINboat, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, an KINboat zu erstatten.
6.4 KINboat behält sich das Recht vor, jederzeit eine Vorauszahlung vom Mieter zu verlangen.
6.5 Bei Überweisungen gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto von KINboat als Zahlungsdatum; bei Barzahlung gilt nur die von KINboat ausgestellte Quittung als Zahlungsnachweis und Zahlungszeitpunkt.
6.6 Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Mieters sind die Forderungen von KINboat gegenüber dem Mieter sofort fällig.
6.7 Wenn der Mieter eine juristische Person ist, ist der Mieter niemals berechtigt, das von ihm an KINboat geschuldete zu verrechnen.
6.8 Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrags sind alle Mieter gesamtschuldnerisch für die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags verantwortlich.

Artikel 7. Stornierung des Vertrags

7.1 Der Mieter kann den Vertrag nicht kostenlos stornieren; KINboat berechnet eine Stornogebühr von 100%.
7.2 Wenn der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort erscheint, gilt dies nicht als (gültige) Stornierung.
7.4 Nach der endgültigen Auftragsbestätigung ist der Mieter im Falle einer Stornierung verpflichtet, in jedem Fall 25 € Verwaltungskosten an KINboat zu zahlen.
7.5 Während großer (Schiff-)Veranstaltungen kann KINboat von den Stornobedingungen in diesen Bestimmungen abweichen. In diesem Fall sind die angepassten Stornobedingungen deutlich im Vertrag zwischen KINboat und dem Mieter angegeben.

Artikel 8. Auflösung und Aussetzung

8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rechte von KINboat gilt, dass wenn der Mieter eine seiner Verpflichtungen gegenüber KINboat nicht erfüllt, KINboat das Recht hat, die (weitere) Ausführung des mit dem Mieter geschlossenen Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. In diesem Zusammenhang steht es KINboat frei, einen Vertrag während seiner Ausführung aufzulösen, wenn die Passagiere ihren Verpflichtungen aus den in Artikel 3 genannten Verhaltensregeln nicht nachkommen.
8.2 Wenn der Mieter eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, einen Zahlungsaufschub beantragt, in Konkurs erklärt wird, sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird und/oder der Mieter die Verfügungsgewalt über sein Vermögen ganz oder teilweise verliert, hat KINboat das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, nach Wahl und unbeschadet eines ihr zustehenden Rechts auf Entschädigung von Schäden, Kosten und Zinsen.
8.3 Der Mieter kann einen Vertrag nur auflösen, wenn KINboat nach ordnungsgemäßer eingeschriebener schriftlicher Inverzugsetzung, in der ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wird, weiterhin nachweislich ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und dies in einem solchen Maße, dass vom Mieter vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, den Vertrag aufrechtzuerhalten.

Artikel 9. Höhere Gewalt

9.1 KINboat ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihre Schuld zurückzuführen ist, noch gesetzlich, durch Rechtsakt oder nach allgemein anerkannten Ansichten ihr zuzurechnen ist.
9.2 Unter den in Artikel 9.1 genannten Situationen sind insbesondere zu verstehen: Sturmschäden, Naturkatastrophen, behindernde Maßnahmen einer Regierung, Krieg, Eisgang, Hochwasser, frühe Dunkelheit, technische Katastrophen, Aufruhr, Transportbehinderungen, Pandemie, Streik, Brand, Störungen und Unfälle im Betrieb von Dritten sowie Mängel oder höhere Gewalt von Lieferanten oder Dritten, deren Dienste KINboat bei der Ausführung des Vertrags in Anspruch nimmt.
9.3 Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 9.2 werden unter den in Artikel 9.1 genannten Situationen ebenfalls verstanden:
(i) Dichter Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 200 Metern;
(ii) Anhaltende Gewitter; und
(iii) Windstärke 5 oder höher im Falle der Vermietung eines unbemannten Fahrzeugs oder Windstärke 6 oder höher im Falle der Vermietung eines bemannten Fahrzeugs.
9.4 KINboat hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem KINboat ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
9.5 Im Falle höherer Gewalt kann der Mieter keine Entschädigung, Rückerstattung oder Kompensation von KINboat verlangen.

Artikel 10. Catering

10.1 Wenn der Mieter ein Fahrzeug einschließlich Catering mieten möchte, wird dieses Catering ausschließlich von Dritten durchgeführt, die von KINboat beauftragt wurden.
10.2 Die Kosten für das Catering werden – auf Anfrage des Mieters – von KINboat in das Angebot und/oder die Offerte aufgenommen.
10.3 KINboat bezieht das Catering von Dritten. KINboat haftet niemals für Schäden und/oder Verletzungen, die durch oder im Zusammenhang mit von Dritten durchgeführtem Catering verursacht werden.

Artikel 11. Haftung des Mieters

11.1 Der Mieter haftet für Schäden am und/oder Verlust des Fahrzeugs während der Zeit, in der er das Fahrzeug in Besitz hat.
11.2 Der Mieter haftet für Schäden an Eigentum von KINboat oder Dritten, wenn diese aus und/oder im Zusammenhang mit Nichterfüllung, unerlaubter Handlung, rücksichtlosem Verhalten, Verstoß gegen die in Artikel 3 genannten Verhaltensregeln und/oder Unterlassen von Passagieren entstehen.
11.3 Der Mieter verpflichtet sich, entstandene Schäden, gleich welcher Ursache, während oder unmittelbar nach deren Entstehung dem diensthabenden Skipper, dem Concierge am Abfahrtsort des Fahrzeugs oder KINboat zu melden. Der Skipper fertigt eine Erklärung über den Zeitpunkt, die Art und die Ursache des vom Mieter gemeldeten Schadens an. Diese Schadenserklärung wird vor Verlassen des Bootes vom Mieter unterzeichnet. Die Erstellung dieser Schadenserklärung durch den diensthabenden Skipper dient ausschließlich der Dokumentation des (Umfangs des) Schadens.
11.4 Im Falle eines bemannten Fahrzeugs ist der Skipper jederzeit berechtigt, das Gepäck der Passagiere nach eigenem Ermessen abzulehnen.
11.5 Der Mieter erklärt und garantiert, dass jedem der Passagiere bekannt ist, dass das Fahrzeug auf eigenes Risiko betreten wird, dass die Risiken des Betretens und Fahrens mit einem Fahrzeug bekannt sind und dass KINboat von allen Ansprüchen Dritter freigestellt wird, die im Zusammenhang mit Schäden stehen, die an Bord des Fahrzeugs erlitten wurden, außer bei Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von KINboat und/oder einem Skipper auf einem bemannten Fahrzeug verursacht wurden.

Artikel 12. Haftung von KINboat

12.1 KINboat haftet niemals für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit Verletzungen oder dem Tod von Passagieren und/oder Schäden an und/oder Verlust von Eigentum der Passagiere verursacht werden, vor, während oder infolge der Anmietung eines Fahrzeugs von KINboat, außer bei Schäden, die durch nachweisbare Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von KINboat oder einem ihrer Mitarbeiter verursacht werden.
12.2 KINboat haftet niemals für Schäden der Passagiere, die durch Verzögerungen aus irgendeinem Grund verursacht werden und die vor, während oder nach der Bootsfahrt auftreten, außer bei Schäden, die durch nachweisbare Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von KINboat oder einem ihrer Mitarbeiter verursacht werden.
12.3 Soweit KINboat für Schäden haftet, ist diese Haftung auf den Höchstbetrag beschränkt, der durch ihre Versicherung gedeckt ist.
12.4 Soweit KINboat für Schäden haftet, die nicht durch ihre Versicherung gedeckt sind, haftet KINboat in keinem Fall für einen Betrag, der höher ist als der Betrag, den KINboat dem Mieter aufgrund des Vertrags in Rechnung gestellt hat, exklusive Mehrwertsteuer.
12.5 Der Rechtsanspruch des Mieters auf Schadenersatz verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach der Ausführung des betreffenden Vertrags geltend gemacht wird.

Artikel 13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

13.1 Auf alle Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
13.2 Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung oder der Ausführung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.
13.3 Wenn der Mieter eine in den Niederlanden wohnhafte natürliche Person ist, werden – abweichend von Artikel 13.2 – Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung oder der Ausführung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk des Wohnsitzes des Mieters vorgelegt.